(Modellversuch nur in Begleitung, kurz BF 17)
befähigt Euch zum Führen von Kraftfahrzeugen - ausgenommen hiervon sind Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Beim Mitführern von Anhängern ist folgendes zu beachten:
Bei Anhängern, die 750 kg zulässige Gesamtmasse übersteigen darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigen. In der Addition dürfen die Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug 3500 kg nicht überschreiten.
Wenn Ihr euch für diese Fahrerlaubnisklasse entscheidet ist ein frühzeitiger Erwerb mit 17 Jahren möglich. Beim sogenannten "Begleitetem Fahren" werdet Ihr von einer von Euch bestimmten Person bis zum 18.Lebensjahr begleitet.
Diese Person muß folgende Auflagen erfüllen (wünschenswert sind 2 Begleiter, die Anzahl ist nicht begrenzt):
Die theoretische Ausbildung umfaßt 12 Grundstunden a`90 Min. und 2 klassenspezifische Themen.
Die praktische Ausbildung umfaßt eine gewisse Anzahl von Grundstunden und 12 besondere Ausbildungsfahrten. Diese setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zusammen.
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