Fahrerlaubnisklasse A1 ab 16 Jahre

befähigt euch zum Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM

Die theoretische Ausbildung umfaßt bei Ersterteilung 12 Grundstunden a` 90 Min. und 4 klassenspezifische Themen. Bei Vorsitz einer anderen Klasse sind anstelle von 12 Grundstunden nur 6 zu absolvieren.

Die praktische Ausbildung umfaßt eine gewisse Anzahl von Grundstunden und 12 besondere Ausbildungsfahrten. Diese setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zusammen. Ein Aufstieg auf A2 und A erfolgt vereinfacht schrittweise.

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