Fahrerlaubnisklasse A

befähigt Euch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Zudem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Die theoretische Ausbildung umfaßt bei Ersterteilung 12 Grundstunden a` 90 Min. und 4 klassenspezifische Themen a` 90 Min. Bei Vorsitz einer anderen Klasse sind anstelle von 12 Grundstunden nur 6 zu absolvieren.

Die praktische Ausbildung umfaßt eine gewisse Anzahl von Grundstunden und 12 besondere Ausbildungsfahrten. Diese setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zusammen. Ein Vorbesitz der Klasse A1 verkürzt den praktischen Ausbildungsteil.


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