Fahrerlaubnisklasse A80 ab 21 Jahre


Führerschein Klasse A Schlüsselzahl 80

Durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein im Alter von 21 bis 24 Jahren hast du die Möglichkeit Krafträder der Führerscheinklasse A2 zu fahren und erhältst mit 24 Jahren automatisch – ohne weitere Praxisprüfung – die Erlaubnis, Krafträder der Klasse A zu fahren.

Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2
es dürfen ausschließlich Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.

Nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung gefahren werden.

Trike
Trike ist nun Bestandteil der Führerscheinklasse A geworden.
Die Klasse A darf man jedoch erst mit 24 im Direkteinstieg oder frühestens mit 20 nach Erweiterung von Klasse A2 erwerben (A2 mit 18 erworben, nach zwei Jahren Erweiterung auf A möglich)
Trikes dürfen auch ab dem 21. Lebensjahr mit der Klasse A und Schlüsselzahl 80 geführt werden.









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