Zweirädrigen Kleinkrafträdern (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit
einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu
4 kW im Falle von Elektromotoren. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrigen Kraftfahrzeugen (bisher Klasse S) mit
einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
(bei Fremdzündungsmotoren) oder einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)
oder einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).
Vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (bisher Klasse S) mit
einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
(bei Fremdzündungsmotoren) bzw. einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)
oder einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg
(ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
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