Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw ist, kann nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen. Damit ist man berechtigt auch ohne Prüfung Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS zu fahren.
Es werden mindestens 4 theoretische Unterrichte zu je 90 Minuten und mindestens 5 praktische Fahrstunden zu je 90 Minuten benötigt. Die praktische Schulung besteht sowohl aus Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch aus dem Fahren von Überlandstrecken und Autobahnabschnitten.
(Kosten mind. 8 Fahrstunden Kl. A1 a` 62,50 € plus 2 Sonderfahrten a` 66,50 € plus Grundgebühr B196 von 299 €)
Die Erweiterung findet nur mit kompletter Schutzkleidung statt.