Erweiterung B196

Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw ist, kann nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen. Damit ist man berechtigt auch ohne Prüfung Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS zu fahren.

Es werden mindestens 4 theoretische Unterrichte zu je 90 Minuten und mindestens 5 praktische Fahrstunden zu je 90 Minuten benötigt. Die praktische Schulung besteht sowohl aus Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch aus dem Fahren von Überlandstrecken und Autobahnabschnitten.
(Kosten mind. 8 Fahrstunden Kl. A1 a` 62,50 € plus 2 Sonderfahrten a` 66,50 € plus Grundgebühr B196 von 299 €)

 

      Die Erweiterung findet nur mit kompletter Schutzkleidung statt.


Ohne Prüfung muß die Bescheinigung der Fahrschule der Behörde vorlegt und die Schlüsselzahl in den Führerschein eintragen werden. Allerdings sollte man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet.

Es handelt sich um keinen vollwertigen Führerschein Klasse A1. Somit ist kein Aufstieg in höhere Motorradklassen möglich ohne komplette Ausbildung der Klasse A. Die Schlüsselzahl 196 ist auch nur im Inland gültig!




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